Abklärung und Beratung

Welches sind die für meinen Fall passenden Hilfeleistungen? Was kann und darf ich vom Alenia erwarten? Und wie lässt sich ein Platz im Alenia finanzieren?

Sicherlich haben Sie viele Fragen zu Ihrer ganz speziellen Situation und Ihren Möglichkeiten. Gerne navigieren wir Sie unverbindlich und kompetent zu einer individuellen Lösung.

Ihre Ansprechperson

Vor dem Eintritt


Wenn sich eine stationäre Pflegebedürftigkeit abzeichnet, kann dies oft zu einer belastenden Situation für alle Betroffenen führen. Das Alenia hilft und berät Sie bei der Wahl der geeignetesten Lösung. Wir organisieren Langzeit- und Übergangsaufenthalte.

Kontaktieren Sie uns. – Im persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam die für Sie passende Lösung.

Heimfinanzierung


Ein Eintritt in eine Altersinstitution wirft viele Fragen auf – nicht zuletzt auch diejenige der Finanzierbarkeit. Falls die Finanzierung beim Heimeintritt oder längerfristig nicht gesichert ist, bitten wir Sie, uns für eine umfassende Beratung zu kontaktieren.

Hilflosenentschädigung (HL) ist unabhängig von Einkommen und Vermögen


Als hilflos gilt eine Person, die bei den täglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Essen, Körperpflege, Toilette, Fortbewegung usw. dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist oder die dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die Karenzfrist für den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV beträgt seit dem 1. Januar 2024 neu 6 Monate. Je nach Pflegebedarf wird das Alterszentrum Alenia den Antrag für die Hilflosentschädigung frühstens 6 Monate nach Eintritt, in die Wege leiten.

Ergänzungsleistungen (EL)


Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.

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