Coronavirus

Ende April 2022 haben wir Sie informiert, dass der Regierungsrat des Kantons Bern alle Schutzmassnahmen aufgehoben hat. In der Zwischenzeit ist die Corona-Pandemie etwas in den Hintergrund gerückt, dennoch haben wir die Entwicklung weiter beobachtet. Seit ein paar Wochen steigen die Fallzahlen nun wieder an.

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage mit Zunahme der Fallzahlen und hoher Verbreitung der Omikron-Varianten BA4/BA5 empfehlen das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) und die kantonalen Behörden Personen >80 Jahren eine weitere Auffrischimpfung.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, zusammen mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt den individuellen Nutzen einer zweiten Auffrischimpfung zu erörtern. Der individuelle Nutzen ergibt sich aus der Abwägung des Risikos betreffend Schwere der Erkrankung und dem maximal zu erwartenden Schutz durch die Auffrischimpfung.

Für die allgemeine Bevölkerung empfiehlt das BAG zurzeit keine weitere Auffrischimpfung, da >95 % der Bevölkerung in der Schweiz Antikörper gegen Covid-19 aufweisen und folglich weiterhin vor einer schweren COVID-19 Erkrankungen geschützt sind.

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage sind folgenden Massnahmen weiterhin die nötige Beachtung zu schenken:

Personen mit grippeähnlichen Symptomen und die Anwendung von Schutzkonzepten

  • Personen mit grippeähnlichen Symptomen (Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, erhöhte Körpertemperatur >37.5 C) sollen sich in ärztliche Abklärung begeben.
  • Bisher angewendete Schutzkonzepte und daraus abgeleitete Massnahmen werden weiterhin angewendet, wenn ein Verdachtsfall vorliegt oder eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.

Besuche im Pflegeheim und Wohnen mit Dienstleistungen

  • Bis auf weiteres wird auf eine Maskentragpflicht verzichtet.
  • Besucher mit grippeähnlichen Symptomen (Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, erhöhte Körpertemperatur >37.5 C) sollen sich in ärztliche Abklärung begeben und auf einen Besuch im Heim verzichten.

Kurzaufenthalte von Bewohnenden ausserhalb des Alenias (z.B. Besuche bei Angehörigen)

  • Besuche von Bewohnenden ausserhalb des Alenias sind ohne Einschränkungen möglich.

Restaurants und Cafeterias

  • Die Innenräume der Restaurants und Cafeterias sind für Gäste, Angehörige, Mitarbeitende sowie Bewohnende geöffnet.
  • Es besteht keine Maskentragpflicht.

Aktivierungstherapie, Gruppenaktivitäten, Andachten und private Treffen

  • Aktivitäten und Treffen sind ohne Einschränkungen möglich.
  • Selbstverständlich sollen Bewohnende mit Krankheitssymptomen einer Gruppenaktivität fernbleiben.

Tagesgäste im Tagestreff

  • Tagesgäste mit grippeähnlichen Symptomen (Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, erhöhte Körpertemperatur >37.5 C) bleiben unbedingt zu Hause und sollen sich in ärztliche Abklärung begeben.

Für die Beantwortung von Fragen stehen Ihnen Franziska Glaus, Leitung Pflege und Betreuung oder Dominique Elmer, Qualitätsbeauftragte gerne zur Verfügung.

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